"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)"
|
Theoretische und Praktische Ausbildung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)"
|
Theoretische und Praktische Ausbildung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
"Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg , bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen."
|
Theoretische und Praktische Ausbildung
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
"Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg."
|
Theoretische und Praktische Ausbildung
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden.
|