• Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - ohne Tretkurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15
Vorbesitz erforderlich: Nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten
Fahrerlaubnisrechts.

Theoretische und praktische Ausbildung

 

  • Theorie:

Mindestumfang Theorieunterricht

Grundstoff: Gesonderter Kurs 6 (Doppelstunden zu je 90 Minuten)

  • Praxis:

bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa. Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

Für die Zweirad - Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S - XXL)


  • Klasse M

a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind

d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR- Recht ( 50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 in den Verkehr gekommen sind

e) Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind), bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50cm3, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet  Klasse: Keine
Theoretische und Praktische Ausbildung

ür die Zweirad - Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S - XXL)

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

 Mindestumfang Theorieunterricht

  Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 4 4
 Gesamt: 16 10

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

  • Praxis:

Grundausbildung - keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.


  • Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm 3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW. Altersstufung: Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18 Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 Km/h erteilt.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet die Klasse: M

 

Für die Zweirad - Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S - XXL)

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

 Mindestumfang Theorieunterricht

  Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 4 4
 Gesamt: 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

  • Praxis:

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- und Landstraßen
Schulung auf der Autobahn 4
Schulung bei Dämmerung und Dunkelheit 3
 Gesamt: 12

  • Klasse A (beschränkt)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 Hubraum und einer bbh von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A -beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 KW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW / kg ( mind.6,25 kg Leergewicht pro KW) erteilt ( stufenweiser Zugang).

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, M

 

Für die Zweirad - Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S - XXL)

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

 Mindestumfang Theorieunterricht

  Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 4 4
 Gesamt: 16 10

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

  • Praxis:

Mindestumfang der Sonderfahrten

  Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 3
Schulung auf der Autobahn 4 2
Schulung bei Dämmerung und Dunkelheit 3 1
 Gesamt: 12 6

  • Klasse A
    Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 Hubraum und einer bbh von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A -unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
    1: Stufenweiser Zugang nach mindestens 2 - jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt-
    2: Direkter Zugang ( Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres)
    Mindestalter: 25
    Geltungsdauer: Ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Bis 25 - A (beschränkt), ab 25 nein
    Beinhaltet die Klasse: A1, M

* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25 Lebensjahres erworben werden.

Für die Zweirad - Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S - XXL)

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

 Mindestumfang Theorieunterricht

  Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 4 4
 Gesamt: 16 10

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

  • Praxis:

Mindestumfang der Sonderfahrten

  Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 3
Schulung auf der Autobahn 4 2
Schulung bei Dämmerung und Dunkelheit 3 1
 Gesamt: 12 6