Die Führerscheine

Der Weg zum Führerschein

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Um in Deutschland Auto fahren zu dürfen benötigt man einen Führerschein der Klasse B. Um dieses Ziel zu erreichen und stolzer Besitzer eines Führerscheins zu werden bedarf es des richtigen Ansprechpartners.

Wir stehen Ihnen jederzeit Rede und Antwort. Lassen Sie sich durch uns kompetent beraten und rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten.

Für den Erhalt des Führerscheins müssen Sie in Ihrer Gemeinde oder der Kreisverwaltung einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubniss stellen. Bei uns erhalten Sie mit Ihrem Ausbildungsvertrag die dafür notwendigen Formulare.

Neben den Formularen benötigen Sie zum Antrag:

  • Personalausweis
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (bzw. augenärztliches Gutachten und ärtzliches Zeugnis für LKW und Bus)
  • Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Zusammen bereiten wir mit Ihnen alle Unterlagen vor. So sind Ihre Unterlagen vollständig und Sie brauchen Sie nur noch beim Amt abgeben und unterschreiben.

Eine theoretische Ausbildung gehört zu jedem Führerschein dazu. Damit diese in Ihren Wochenplan passt, bieten wir von Montags bis Donnerstags, jeweils abwechselnd in Sandhausen und Leimen Unterricht an.

Für alle Klassen benötigen Sie zwölf Doppelstunden Grundlagen sowie klassenspezifischen Zusatzstoff. Natürlich können Sie jederzeit in den Theorieunterricht einsteigen. Gerne können Sie eigenverantwortlich lernen und Ihr persönliches Tempo angeben. Sobald Sie ausreichend Stunden absolviert haben, sich fit fühlen und in drei Monaten das Mindestalter für die Führerscheinklasse erreichen können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden.

Hier erhalten Sie vom Prüfer 20 Fragen zum allgemeinen Verkehrsverständnis und zehn zur speziellen Führerscheinklasse. Gefragt wird nach einer Zahl oder es stehen zwei oder drei Antwortmöglichkeiten zur Verfügung. Für falsche Antworten erhalten Sie zwei bis fünf Fehlerpunkte. Bei mehr als zehn Fehlerpunkten oder zwei falschen Antworten auf Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Keine Sorge! Wir sprechen gerne alle Formalitäten vor der Prüfung nochmals mit Ihnen durch und setzen alles daran, dass Sie bestmöglichst vorbereitet sind.

Schon während der theorischen Ausbildung, können Sie mit den ersten Fahrstunden anfangen. Wir werfen Sie nicht ins „kalte Wasser“ sondern vermitteln Ihnen Vertrauen und Kompetenz im Umgang mit dem Fahrzeug. Unser Ziel ist es, dass Sie vom ersten Schließen der Fahrzeugtür Spaß am Fahren haben.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Stufen (Grund-, Aufbau-, Leistungsstufe, Besondere Fahrten, Reifestufe). Gerne stellen wir mit Ihnen zusammen den für Sie perfekten Ausbildungsplan zusammen. So bereiten wir Sie optimal auf die praktische Prüfung vor.

Beim „begleiteten Fahren“ gibt es die Möglichkeit bereits mit 16,5 Jahren die Ausbildung zu beginnen. Mit 17 dürfen Sie dann in Begleitung einer geeigneten Person Auto fahren. Für die Begleitperson gilt:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mind. seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
  • höchstens einen Punkt in Flensburg

Gerne können Sie uns eine kostenlose Preisanfrage senden.

Nutzen sie dafür einfach diesen Link.

Ausbilden können wir Sie in den Klassen A, AM, A1, A2, Mofa, B, BE, L, C. Wir bieten Ihnen auch das Eignungsseminar an. Für den vollen Überblick finden Sie alle Infos zu allem für die Straße hier:

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der...

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Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet die Klasse: L, M, S Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse...

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Klasse L

Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit...

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Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - ohne Tretkurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz erforderlich: Nein Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts...

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Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3 Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW Dreirädrige Kleinkrafträder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm3 Andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 KW Leermasse ( ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg Klasse AM berechtigt auch...

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Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 KW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 KW Klasse AM berechtigt...

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Klasse A2

Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Leistung : maximal 35 KW, Verhältnis Leistung zu Leermasse 0,2 KW/kg   Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet Vorbesitz erforderlich: Nein Beinhaltet Klassen: A1, AM Für die...

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Klasse A

Schwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm1 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW Direkter Zugang: Ab Vollendung des 24 Lebensjahres möglich Stufenweiser Zugang: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bereits mit 20 Jahren möglich   Mindestalter:...

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Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Mindestalter: 21 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: C1 Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je...

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Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg , bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer: befristet bis zum 50 Lebensjahr danach befristet auf 5 Jahre Vorbesitz...

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Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz erforderlich: C Beinhaltet die Klasse: BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz von D1, DE bei Vorbesitz von D Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) Vorbesitz der Klasse C Grundunterricht...

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Eignungsseminar

Für Fahrer während der Probezeit Seminardauer 4 Einheiten mit jeweils 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Einheit eine Fahrprobe in Gruppen, bei denen jeder Seminarteilnehmer mindestens 30 Minuten fährt.

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Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ) Mindestalter: 24 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: D1 Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) Vorbesitz der...

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Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: keine Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90...

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Klasse D1E

Kraftfahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden. Mindestalter: 21 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz erforderlich: D1 Beinhaltet Klasse: BE, C1E bei Vorbesitz von C1 Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min)...

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Klasse DE

Kraftfahrzeugen der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Mindestalter: 24 Jahre Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz erforderlich: D Beinhaltet Klasse: D1E, BE, C1E bei Vorbesitz von C1 Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) - Grundunterricht - Klassenspezifischer Unterricht - Gesamt -   Praktische Ausbildung...

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