- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm3
- Andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 KW
- Leermasse ( ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht ( 50 cm 3,bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01.03.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Beinhaltet Klasse: Keine
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt |
14 |
8 |
Praxis
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.