Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltet Klasse: C1

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 Mit Vorbesitz der Klasse D Mit Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 2 10
Gesamt 10 8 16

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min)
Vorbesitz der Klasse B Mit Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 10 5