Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg , bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: befristet bis zum 50 Lebensjahr danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: C1

Beinhaltet die Klasse: BE, D1E bei Vorbesitz von D1

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 0 0
Klassenspezifischer Unterricht 0 0
Gesamt 0 0

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min)
Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

 

Wenn C1 und C1E zusammen erworben werden sollen Solo Zug
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 1 3
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 0 2
Gesamt 2 6