Klasse D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg )

Mindestalter: 24 Jahre

Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltet Klasse: D1

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Vorbesitz der Klasse B Mit Vorbesitz der Klasse D1 oder C Mit Vorbesitz der Klasse C1
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 18 8 12
Gesamt 24 14 18

 

Praktische Ausbildung Vorbesitz der Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse C seit weniger als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse C seit mehr als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse D1
Grundausbildung 45 33 14 7 20
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 22 12 16 8 5
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
14 8 8 4 5
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 8 5 6 3 5
Gesamt 89 58 44 22 35