- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 KW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 KW
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Mindestumfang der Sonderfahrten (Dauer jeweils mind. 45 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 5 | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
Gesamt | 12 | 12 |