- Schwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm1 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW
- Direkter Zugang: Ab Vollendung des 24 Lebensjahres möglich
- Stufenweiser Zugang: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bereits mit 20 Jahren möglich
Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang, 20 Jahre bei Stufenweisem Zugang
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 |
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre |
Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens zwei Jahre |
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Grundunterricht | 12 | 6 | 6 | Kein Pflichtunterricht1 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | 4 | Kein Pflichtunterricht1 |
Gesamt | 16 | 10 | 10 | — |
Mindestumfang der Sonderfahrten (Dauer jeweils mind. 45 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1 |
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre |
Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens zwei Jahre |
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Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 5 | 5 | 3 | Kein Pflichtunterricht1 |
Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 4 | 2 | Kein Pflichtunterricht1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 | 1 | Kein Pflichtunterricht1 |
Gesamt | 12 | 12 | 6 | — |
1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.