Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung : maximal 35 KW, Verhältnis Leistung zu Leermasse 0,2 KW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klassen: A1, AM
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse, ausgenommen A1 |
Bei Vorbesitz der Klasse A1
weniger als zwei Jahre |
Bei Vorbesitz der Klasse A1
mindestens zwei Jahre |
Grundunterricht |
12 |
6 |
6 |
Kein Pflichtunterricht1 |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
4 |
Kein Pflichtunterricht1 |
Gesamt |
16 |
10 |
10 |
— |
Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min) |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse, ausgenommen A1 |
Bei Vorbesitz der Klasse A1
weniger als zwei Jahre |
Bei Vorbesitz der Klasse A1
mindestens zwei Jahre |
Schulung auf Bundes- und Landstraßen |
5 |
5 |
5 |
Kein Pflichtunterricht1 |
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
4 |
2 |
Kein Pflichtunterricht1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
3 |
1 |
Kein Pflichtunterricht1 |
Gesamt |
12 |
12 |
6 |
— |
1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.