Klasse A2

6458_514646008601450_1836334885_nMittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung : maximal 35 KW, Verhältnis Leistung zu Leermasse 0,2 KW/kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre

Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen: A1, AM

Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse, ausgenommen A1
Bei Vorbesitz der Klasse A1
weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A1
mindestens zwei Jahre
Grundunterricht 12 6 6 Kein Pflichtunterricht1
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 4 Kein Pflichtunterricht1
Gesamt 16 10 10

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse, ausgenommen A1
Bei Vorbesitz der Klasse A1
weniger als zwei Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A1
mindestens zwei Jahre
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 5 5 Kein Pflichtunterricht1
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 4 2 Kein Pflichtunterricht1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3 1 Kein Pflichtunterricht1
Gesamt 12 12 6

 

1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.