Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
    • Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
    • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm3
  • Andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 KW
  • Leermasse ( ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht ( 50 cm 3,bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01.03.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

 

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Beinhaltet Klasse: Keine

Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

 

Praxis

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.