Klasse B

bmwKraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet die Klassen: L, M, S

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 5
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3
Gesamt 12 12