Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet die Klassen: L, M, S
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Mindestumfang der Sonderfahrten (Dauer jeweils mind. 45 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 5 | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
Gesamt | 12 | 12 |