Klasse D1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltet Klasse: keine

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Vorbesitz der Klasse B Vorbesitz der Klasse C oder C1
Grundunterricht 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 10 4
Gesamt 16 10

 

Praktische Ausbildung Vorbesitz der Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse C seit weniger als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse C seit mehr als 2 Jahren
Grundausbildung 41 16 8 6
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 19 8 8 4
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
12 4 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 7 4 4 2
Gesamt 79 32 24 14