Klasse D1E

Kraftfahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: D1

Beinhaltet Klasse: BE, C1E bei Vorbesitz von C1

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Grundunterricht
Klassenspezifischer Unterricht
Gesamt

 

Praktische Ausbildung
Grundausbildung 4
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 9