Kraftfahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: D1
Beinhaltet Klasse: BE, C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) |
– |
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Grundunterricht | – |
Klassenspezifischer Unterricht | – |
Gesamt | – |
Praktische Ausbildung | – |
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Grundausbildung | 4 |
Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 9 |