- Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
---|---|---|
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Mindestumfang der Sonderfahrten (Dauer jeweils mind. 45 Min) |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 0 | 0 |
Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
0 | 0 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 0 | 0 |
Gesamt | 0 | 0 |