Klasse L

  1. Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: Ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: Keine

Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunden zu je 90 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
(Dauer jeweils mind. 45 Min)
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 0 0
Schulung auf Autobahnen oder auto-
bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
0 0
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 0 0
Gesamt 0 0